Aktuelle Regeln für die Gottesdienste in den evangelischen Kirchen
Alle Termine stehen unter dem Vorbehalt der staatlichen Auflagen und finden evtl. nicht oder zu
anderer Zeit statt.
Aktuelle Regeln für die Gottesdienste in den katholischen Pfarrkirchen
Wir bitten Sie ab sofort an jedem Ort der Pfarrgruppe, Ihren Impfstatus vorzuzeigen oder nachzuweisen, dass Sie genesen sind.
Wenn Sie keinen Nachweis vorzeigen können, benötigen wir einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dieser Schnelltest darf kein Selbsttest sein und muss von medizinischem Fachpersonal (in der Regel in einem Schnelltestzentrum) durchgeführt worden sein. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren dürfen vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest durchführen, wenn sie nicht geimpft/genesen sind. Die Tests aus den Schulen zählen nicht (Landesverordnung). Bitte bringen Sie eine medizinische Maske mit.
Alle Vorschriften finden Sie hier: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1keayRH2wud72qZUTKfDTRBvJfq0lwp2C1Bdt3t_h_4s/edit?usp=sharing